Arrest de la Cour de Parlement de Toulouse (Toulouse, 1681)
Erlass des Gerichtshofs von Toulouse, wonach allen Personen verboten wird Schwangere zu entbinden, ohne vor den zuständigen Ortskonsuln den Amtseid geleistet zu haben.
Dem Erlass zufolge darf den Beruf des Geburtshelfers bzw. der Geburtshelferin nur noch ausüben, wer einen Amtseid geleistet und den Nachweis erbracht hat, katholisch und ausreichend instruiert zu sein, um auch Nottaufen spenden zu können. Auch wird Katholikinnen die Inanspruchnahme der Dienste protestantischer Hebammen ausdrücklich untersagt.
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