Edit du Roy (Versailles, 1680)
Verbot konfessioneller Mischehen, damit Katholiken keine eheliche Verbindungen mit Angehörigen der Angeblich Reformierten Religion eingehen.
(dr). Schon in früheren Zeiten hätten Konzilien der Kirche Eheschließungen zwischen Katholiken und Häretikern als öffentlichen Skandal und Profanisierung des
(Ehe-)Sakraments angesehen und verboten. Aus diesem Grund verbiete man nun auch die Eheschließungen zwischen Katholiken und Protestanten und erkläre solche für nicht rechtmäßig. Kinder aus diesen
Verbindungen seien als ungesetzliche Nachkommen anzusehen und könnten somit auch keine Erbansprüche stellen.
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Gönner und Förderer
S0095 Anonymus