Protestantischer Ehevertrag (Le Vigan/Valleraugue, 1664)

AUT.17.001 Hugenottischer Ehevertrag / © Sammlung PRISARD
AUT.17.001 Hugenottischer Ehevertrag / © Sammlung PRISARD

Notariell beglaubigter Ehevertrag vom 18. November 1664 zwischen dem Adligen (Noble) Abram de la Court aus Valleraugue und Fräulein (Demoiselle) Jeanne Seguin aus Le Vigan (Cevennen, Südfrankreich).

 

(dr). Als Mitgift bringt die Heiratswillige in die Ehe u.a. die Summe von 1500 Livres, ein mit einer Strohmatratze bespanntes Bett aus Nussbaumholz, einen mit Silber (?) bestückten Gürtel, einen Diamantring sowie ein kunstvoll hergestelltes und verziertes Kleid mit ein. Im Ehevertrag wird das künftige Ehepaar angehalten, ihre zunächst notarielle Eheschließung sodann in der Kirche der Angeblich Reformierten Religion (w. "en Leglise de la Relligion préthendue Réformée") vollziehen zu lassen. Dass hier von einer Eheschließung in der reformierten Kirche gesprochen wird, macht deutlich, dass es sich um ein Dokument aus der Zeit vor der eigentlichen Verfolgung und somit aus einer Zeit noch intakten, wenn auch bereits eingeschränkten, kirchlichen Lebens handelt.

Von den vielen hugenottischen Flüchtingen (Réfugiés), die nur wenig später Frankreich Ende 17. und Anfang 18. Jahrhundert verlassen, stammt eine große Zahl mit mehreren Tausend Flüchtlingen aus den Cevennen. Die meisten von ihnen kommen dabei aus dem Einzugsgebiet der Städte und Dörfer Alès, Le Vigan, Saint-Hippolyte und Ganges sowie Sauve, Anduze, Lasalle und Valleraugue. Dieselbe Region Cevennen und Languedoc ist in dieser Zeit auch Schauplatz des Kamisardenkrieges (1702-1710).

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