Heinrich Himmler
Funktionäre und Militärs im Dritten Reich
Hugenotten unter dem Hakenkreuz
Rechtliches
§ 86 StGB über die Verbreitung von Propagandamitteln
verfassungswidriger Organisationen
Das Verbreiten besagter Propagandamittel bleibt nach § 86 Abs. 3 StGB straffrei, wenn es wie hier im Onlineportal der BFHG »der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.«