Moritz von Faber du Faur

IMA.20.055 Moritz von Faber du Faur (vrmtl. Westfront, 1940) / © Sammlung PRISARD
IMA.20.055 Moritz von Faber du Faur (vrmtl. Westfront, 1940) / © Sammlung PRISARD

Moritz von Faber du Faur (1886-1971)

Deutscher Militär, Teilnahme am Polen- und Westfeldzug (1939/1940), Bezirkschef für Südwestfrankreich und Stadtkommandant von Bordeaux (1941), danach Station an der Ostfront (1942) und Wehrersatzinspektor (1943-44)

 

Privates Soldatenbild (Bildausschnitt),

Moritz von Faber du Faur (r.) mit einem Reitburschen (l.)

Longimont (?), 1940

Biografie

(dr). Der deutsche Militär Moritz von Faber du Faur (1886-1971) stammt aus einem französischen Adelsgeschlecht. Entgegen einer auch unter Historikern verbreiteten Auffassung (z.B. Matthew Glozier, The Huguenot Soldiers, 161) handelt es sich bei den Faber du Faur nicht um Hugenotten, sondern um sogenannte Armagnaken (frz. Armagnacs).

 

Der Stammvater der deutschen Faber du Faur, Jean du Faur, flieht im 15. Jahrhundert aus seinem Schloß Pibrac bei Toulouse nach Württemberg, weil er sich in den Armagnakenkriegen gegen den König Frankreichs erhoben hatte. Die Nachkommen führen unter dem Namen Faber ein zunächst bürgerliches Dasein. Im 18. Jahrhundert wird Feldmarschall Christian Wolfgang Faber wegen seiner Verdienste zum Freiherrn des Römischen Reiches erhoben und trägt daraufhin wieder den adligen Familiennamen du Faur.  Zu den weiteren Nachkommen der nunmehr Faber du Faur zählen der deutsche Jurist, Militär und Maler Christian Wilhelm von Faber du Faur (1780-1857), sein Sohn Otto von Faber du Faur (1828-1901), sein Enkel Hans von Faber du Faur (1863-1940), beide ebenfalls Militärs und Maler, sowie der Hütteningenieur Adolf von Faber du Faur (1826-1918).

 

Nach Teilnahme am Polen- (1939) und Westfeldzug (1940) wird Generalleutnant Moritz von Faber du Faur 1940 Bezirkschef für Südfrankreich und Stadtkommandant von Bordeaux. Während der Besatzung Frankreichs ist Bordeaux Sitz der deutschen Militärverwaltung für die Region.

 

Am 20. und 21. Oktober 1941 verübt der kommunistische Widerstand in Nantes und Bordeaux zwei Attentate und tötet hierbei Oberstleutnant Fritz Hotz, den Feldkommandanten von Nantes, und den Kriegsverwaltungsrat Hans Gottfried Reimers in Bordeaux. Als Reaktion führen die deutschen Besatzer mehrfach Massenhinrichtungen durch: Am 22. Oktober 1941 werden in Nantes 48 französische Geiseln erschossen. Für den Fall, dass die Täter von Nantes auf freiem Fuß bleiben, wird mit weiteren Exekutionen gedroht. Als Vergeltungsmaßnahme für das Attentat von Bordeaux beschließt die deutsche Militärverwaltung das Erschießen von 50 französischen Geiseln. Die erneute Massenhinrichtung kündigt Bezirkschef von Faber du Faur dem französischen Präfekten des Departements Gironde in einem auf 23. Oktober 1941 datierten Briefschreiben an. Von 100 festgenommenen Sympathisanten der kommunistischen Partei und Gaullisten würden 50 Personen erschossen. Nach dem Vorbild von Nantes droht von Faber du Faur mit weiteren Maßnahmen, falls es nicht zur Verhaftung der Täter kommt. Die Besagten werden am 24. Oktober hingerichtet und in einem Massengrab bestattet. Im weiteren Verlauf des Zweiten Weltkriegs, im Jahr 1942, kommen von Faber du Faur und sein Stab an der Ostfront zum Einsatz. Von 1943-1944 wird von Faber du Faur Wehrersatzinspektor in Innsbruck.

 

Während der Nürnberger Prozesse 1945/1946 gegen deutsche Politiker, Militärs und NS-Funktionäre ist das Schreiben von Faber du Faur Gegenstand der Verhandlung. Es wird am 24. Januar 1946 als Beispiel für Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht bei der Besatzung Frankreichs angeführt.

 

Im April 1946 wird Generalleutnant von Faber du Faur als der für die Geiselerschießung von Bordeaux verantwortliche Befehlshaber verhaftet und wegen Mordes angeklagt. Nach drei Jahren Haft kommt es am 31. Mai 1949 zum Freispruch durch das Pariser Militärgericht. Ein in derselben Sache in Deutschland laufendes Ermittlungsverfahren gegen von Faber du Faur wird 1967 eingestellt.

Mitteilung zur Geiselerschießung von Bordeaux

»Bordeaux, den 23. Oktober 1941. An den Herrn Präfekten des Departements Gironde, Bordeaux. Zur Sühne für die feige Ermordung des Kriegsverwaltungsrats Reimers hat der Militärbefehlshaber in Frankreich zunächst die Erschießung von 50 Geiseln angeordnet. Die Erschießung wird im Laufe des morgigen Tages erfolgen. Falls die Täter nicht in kürzester Zeit ergriffen werden, ist wie im Falle Nantes mit weiteren Maßnahmen zu rechnen. Ich beehre mich, Ihnen von dieser Sachlage Kenntnis zu geben. Der Chef des Militärverwaltungsbezirks, gezeichnet von Faber du Faur.«

 

Q: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Bd. 6. Nürnberg: 1947, S. 160.

Funktionäre und Militärs im Dritten Reich

Hugenotten unter dem Hakenkreuz



Rechtliches

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